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   BSG, 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B   

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BSG, 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B (https://dejure.org/2006,54551)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B (https://dejure.org/2006,54551)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 233/06 B (https://dejure.org/2006,54551)
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  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B
    Der Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das Gericht über dessen nach erfolgter Ablehnung aufrechterhaltenes PKH-Begehren nicht erneut entscheidet, obwohl sich inzwischen neue Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahe legen (Senatsurteil vom 17. Februar 1998, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist deshalb nur anzunehmen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seine Verpflichtung nicht erfüllt hat (vgl BSG vom 27. September 1994, BSGE 75, 92, 94 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - L 6 RJ 15/03
    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 233/06 B
    11 Abschließend sei zu der vom Kläger aufgeworfenen Frage, ob bei der rein innerstaatlichen Berechnung seiner Rente der belegungsfähige Gesamtzeitraum auch unter Berücksichtigung von Zeiten zu bestimmen ist, die er in Portugal zurückgelegt hat, auf das Urteil des LSG Rheinland- Pfalz vom 8. September 2004 - L 6 RJ 15/03 - hingewiesen; die von diesem LSG zugelassene Revision hat das Bundessozialgericht durch Beschluss vom 2. Mai 2005 - B 5 RJ 3/05 R - verworfen, weil keine fristgerechte Revisionsbegründung eingegangen war.
  • LSG Hamburg, 21.06.2011 - L 3 R 8/07
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundessozialgericht (B 13 R 233/06 B) diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landessozialgericht Hamburg zurückverwiesen.
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